Mittelohrchirurgie
Ohroperationen
Fast alle Ohroperationen können sowohl in Vollnarkose als auch in örtlicher Betäubung durchgeführt werden. Aus Komfortgründen wählt heute ein überwiegender Teil unserer Patienten die Vollnarkose. Meistens ist ein Aufenthalt von drei bis vier Tagen notwendig.
Der Zugang zum Mittelohr erfolgt entweder durch den Gehörgang (endaural) oder über einen Schnitt hinter dem Ohr (retroaurikulär). Auf diesem Weg gelangt der Chirurg unter der Gehörgangshaut hinter das Trommelfell und damit zum Mittelohr. Die zur Naht notwendigen Fäden werden nach einer Woche gezogen (dies kann auf Patientenwunsch auch der Hausarzt oder niedergelassene HNO-Arzt erledigen). Bei Mittelohreingriffen wird in der Regel eine Tamponade aus feinen Gel-Schwämmchen in den Gehörgang eingebracht, um dem Trommelfell eine sichere Abheilung zu ermöglichen. Eine solche Tamponade wird in der Regel zwei bis drei Wochen nach dem Eingriff im Rahmen einer Kontrolluntersuchung entfernt.
Ein Hauptziel von Ohroperationen besteht darin, das Ohr von Entzündungsherden oder – in seltenen Fällen – von Tumoren zu befreien. Ein weiterer wichtiger Grund für eine Operation ist das Hören zu verbessern. Die meisten Eingriffe am Ohr kann man als Tympanoplastik bezeichen. Das griechische Wort tympanon bedeutet „Pauke“ und ist damit ein Synonym für das Mittelohr. Mit der Nachsilbe -plastik wird verdeutlicht, dass eine wiederherstellende Prozedur durchgeführt werden soll. Das beeinhaltet den Verschluss von Löchern im Trommelfell genauso wie die Rekonstruktion von Defekten an der Gehörknöchelchenkette. Im weiteren Sinne können auch sanierende Mittelohroperationen beim Cholesteatom (früher auch als „Knocheneiterung“ bezeichnet) dazu gezählt werden. Ganz besonders steht beim Cholesteatom im Vordergrund, das Ohr von Entzündungsherden zu befreien, denn das Cholesteatom (oder auch „Perlchengeschwulst“ genannt) ist eine aggressive Ohrentzündung, die unbehandelt sukzessive alle knöchernen Strukturen in ihrer Umgebung zerstört. Ein Cholesteatom muss chirurgisch entfernt, d.h. befallene Knochenstrukturen mit dem Bohrer abgeschliffen werden. Nach einem ausgedehnten sanierenden Eingriff kann es sein, dass die Rekonstruktion der Hörfähigkeit hinten anstehen muss, bis die Mittelohrstrukturen abgeheilt sind. Eine zweite hörverbessernde Operation erfolgt dann nach ca. einem Jahr. Jeder hörverbessernde Mittelohreingriff zielt darauf ab, die Schallleitungsschwerhörigkeit zu verbessern, indem die Übertragung von Trommelfell und Gehörknöchelchenkette optimiert wird. Um die Kettenübertragung zu verbessern, wird manchmal körpereigenes Material, z.B. kleine Knorpelstückchen, eingebracht, damit die Kette wieder passend ineinander greift. Darüber hinaus gibt es verschiedene Prothesen (z.B. aus Titan), welche die Gehörknöchelchenkette ganz oder teilweise ersetzen können.
Ein weiterer häufiger Mittelohreingriff ist die Stapesplastik, bei der das Steigbügelknöchelchen ersetzt wird. Diese Operation kommt bei der Diagnose einer Otosklerose in Betracht. Im Falle der Otosklerose tritt eine fortschreitende Verknöcherung der Verankerung des Steigbügels in seiner Verbindung zum Innenohr auf. Die Folge ist zunächst eine zunehmende Schallleitungsschwerhörigkeit, im späteren Stadium möglicherweise auch kombinierte Schwerhörigkeit. Bei der Stapesplastik wird in der Regel ein Loch in der verknöcherten Fußplatte des Steigbügels gebohrt und dort eine Steigbügel-Prothese eingebracht.
Mögliche Komplikationen:
Unsere Chirurgen sind mit den Strukturen und Nachbarstrukturen des Ohres bestens vertraut. Dennoch können wie bei jedem Eingriff bei einer Ohroperation auch Komplikationen auftreten. Wir erläutern Ihnen die Risiken und ihre Wahrscheinlichkeiten im Rahmen der Aufklärung vor dem Eingriff.
An jeder Stelle des Hörapparates kann eine Veränderung in der normalen Form oder Funktion zu einer Hörstörung führen. Grob kann man die Hörstörungen in Schallleitungs- und Schallempfindungsstörungen einteilen.
Schallleitungsschwerhörigkeit
Von einer Schallleitungsstörung spricht man, wenn die mechanische Schallübertragung über den Gehörgang, das Trommelfell und die Gehörknöchelchen zum Innenohr gestört ist. Dies lässt sich einfach mit einem verstopften Gehörgang simulieren. Zum Beispiel kann ein Defekt am Trommelfell oder eine Unterbrechung oder Versteifung der Gehörknöchelchenkette zu einer Schallleitungsstörung führen. Auch ein sogenannter Paukenerguss, eine Flüssigkeitsansammlung im Mittelohr, dämpft die Schallübertragung. Unterschiedliche Erkrankungen können diese Probleme verursachen, darunter akute oder chronische Entzündungen, eine Otosklerose (Steigbügelfixierung), Verletzungen, starke Druckwellen (wie beim Explosionstrauma), angeborene Fehlbildungen von Gehörgang und Gehörknöchelchenkette oder Tumoren des Mittelohres. In vielen Fällen kommt eine Operation zur Behandlung dieser Erkrankungen in Frage. Das Ziel einer ohrchirurgischen Behandlung ist in erster Linie immer die Beseitigung der Pathologie und in zweiter Linie die Wiederherstellung oder Verbesserung des Gehörs, indem eine möglichst ungehinderte Schallleitung rekonstruiert wird. Mitunter kann sich der chirurgische Aufwand, eine normale Schallleitung herzustellen, aber als unverhältnismäßig, zu schwierig oder unmöglich darstellen, wie z.B. bei angeborenem Fehlen von Ohrmuschel, Gehörgang und Mittelohr, oder wie bei vielfachen vorangegangenen erfolglosen Operationen. Dann kann ein Hörimplantat helfen, das alle Schallleitungsstrukturen einfach übergeht und direkt das Innenohr reizt.
Schallempfindungsschwerhörigkeit
Wenn die Reizwahrnehmung im Sinnesorgan Hörschnecke oder die Reizweiterleitung von Hörnerv bis Gehirn beeinträchtigt ist, liegt eine Schallempfindungsschwerhörigkeit vor. Störungen der Hörschnecke, also der Innenohrfunktion, sind unter anderem der akute Hörsturz oder die Altersschwerhörigkeit (Presbyakusis). Darüber hinaus kann eine chronische Lärmschwerhörigkeit oder toxische Störung (wie bei einigen Entzündungen oder auf bestimmte Medikamente) eine Innenohrschwerhörigkeit bedingen.
Die Behandlung dieser Erkrankungen ist wiederum seltener eine chirurgische. Falls eine Entzündung vorliegt, gilt es natürlich, diese zu beseitigen. Ansonsten kommt in manchen akuten Fällen eine Infusionstherapie mit z.B. Cortison in Frage. Für chronische Erkrankungen, wenn also Form und Funktion der Haarzellen gestört ist, gibt es gegenwärtig keine anerkannte Therapie zur Wiederherstellung der Haarzellfunktion. Es bleibt also nur die Option von Hörhilfen. Dazu gehören das konventionelle Hörgerät, aber auch Hörimplantate wie manchmal ein Mittelohrimplantat oder, bei hochgradiger Schwerhörigkeit oder Taubheit, ein Cochlea-Implantat. Schallempfindungsschwerhörigkeiten, die durch Störungen von Hörnerv oder Gehirn verursacht werden, sind sehr selten. Davon am häufigsten sind noch gutartige Tumoren der umhüllenden Zellen des Hörnervs, die sogenannten Vestibularisschwannome oder Akustikusneurinome. Diese wiederum sind entweder operativ oder per Strahlentherapie zu behandeln.